Nein. Wenn du noch nicht volljährig bist, musst du das Gelände zu den vorgeschriebenen Zeiten verlassen – es sei denn, du bist in Begleitung einer sorgeberechtigten Person, in der Regel deiner Eltern.
Eine Übertragung der Aufsicht per Zettel erkennen wir nicht an: Sie wäre für uns am Einlass und für unser Sicherheitsteam nicht kontrollierbar.