Stand 17.08.2026

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) der Waldgeister Dornstadt e.V. beschreiben die gültigen Vertragsbedingungen, die mit dem Erwerb eines Tickets durch einen Verbraucher oder einen Unternehmer (nachfolgend “Besucher”) für die auf dem Ticket ausgeschriebene Veranstaltung der der Waldgeister Dornstadt e.V. (nachfolgend “Veranstalter”) einhergehen. Ferner gelten die Haus- und Geländeordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte. Mit dem Erwerb und Besitz eines Tickets zu einer Veranstaltung wird die Anwendbarkeit dieser AGB akzeptiert.
  2. Diese AGB gelten über den gesamten Verlauf der auf dem Ticket ausgeschriebenen Veranstaltung und der Besucher verpflichtet sich, ihnen Folge zu leisten. Individualabreden zum Erwerb eines Tickets sind ausgeschlossen.

Anwendbares Recht & Gerichtsstand

  1. Für nachfolgend beschriebene Geschäftsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Nördlingen, Tändelmarkt 5, 86720 Nördlingen.

Personenkreis und Anlaufstellen

  1. „Besucher“ im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  2. „Unternehmer“ im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Vertragsschluss

  1. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und/oder Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
  2. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich über die vom Veranstalter verifizierten OnlinePortale oder über geeignete, vom Veranstalter verifizierte Vorverkaufsstellen (nachfolgend “Ticket-Partner“). Die verifizierten Ticket-Partner sind den Internetseiten der Veranstaltung zu entnehmen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Ticket-Partner werden bei erfolgreichem Vertragsschluss Bestandteil des Vertrages.
  3. Die Übersendung des Tickets auf elektronischem oder physischem Wege kommt der Annahme des Vertrages seitens des Veranstalters gleich. Die Übermittlung des Tickets erfolgt ausschließlich nach Zahlung des Kaufpreises. Der Veranstalter behält es sich vor, die Vertragsabwicklung einem von ihm verifizierten Ticket-Partner zu übertragen.

Widerrufsbelehrung

  1. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Danach ist ein Widerrufsrecht auch bei Verträgen ausgeschlossen, die den Verkauf von Tickets für termingebundene Freizeitveranstaltungen zum Gegenstand haben.

Absage & Rückerstattung

  1. Eine Veranstaltung kann abgesagt werden. Auf der Veranstaltungsseite finden die Besucher daher rechtzeitig alle Informationen bzgl. Absage und Programmänderung. Es wird den Besuchern daher dringend empfohlen sich rechtzeitig vor Reiseantritt auf den Internetseiten der Veranstaltung über aktuelle Änderungen zu Informieren.
  2. Der Besucher kann im Falle einer Absage vor Veranstaltungsbeginn die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte verlangen. Es erfolgt die Rückabwicklung bei Online Buchung über den Ticketpartner, bei Direktbezug über den Veranstalter selbst.
  3. Bei Veranstaltungen mit mehreren Künstlergruppen können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen) bestehen nicht. Bei Einzelkonzerten besteht dieser Anspruch nur dann nicht, wenn der wesentliche Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt z.B. bei Absage der Vorgruppe.
  4. Der Zutritt zu Veranstaltungsbereichen mit einem beschränkten Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Kapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet.
  5. Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Park- und Campingplatzbereiche oder sonstige Bereiche des Veranstaltungsgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen und Firmen ist unmittelbar Folge zu leisten, um Gefahr für Leib oder Leben abzuwenden.
  6. Der Veranstalter behält sich vor, bei einer potenziellen Gefährdung der Besucher die Veranstaltung jederzeit zu unterbrechen oder abbrechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises auf Grund von Unterbrechung oder Abbruch zur Gefahrenvermeidung bestehet nicht.
  7. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die den Anweisungen des Veranstalters oder seinen Erfüllungsgehilfen wiederholt nicht Folge leisten, teilweise oder ganz vom Festivalgelände zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht nicht.
  8. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die randalieren, die Eigentum des Veranstalters oder der von ihn beauftragten Unternehmen und Personen beschädigen oder entwenden oder andere Besucher verletzen, diskriminieren oder ihnen Gewalt androhen vom gesamten Festivalgelände zu verweisen und dies zur Anzeige zu bringen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht nicht.

Ticketübertragung

  1. Das Ticket kann nur einmal und nur zu dem auf dem Ticket angegebenen Termin an dem auf dem Ticket angegebenen Veranstaltungsort eingelöst werden. Dasselbe gilt für Hardcover-Tickets – sofern für die jeweilige Veranstaltung verfügbar.
  2. Personalisierte Tickets können nur von der Person eingelöst werden, die auf dem Ticket abgedruckt ist. Hardcover-Tickets – sofern für die jeweilige Veranstaltung verfügbar – werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Auflagen (z.B. zur Pandemie-Bekämpfung) und unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO) ggf. am Eingang nachpersonalisiert und in den Systemen des Veranstalters unter den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen befristet gespeichert. Der Veranstalter weist den Besucher im Zuge des Nachpersonalisierungsvorgangs entsprechend auf die geltenden jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen explizit hin. Der Besucher muss diesen zustimmen. Sollte der Besucher die Zustimmung verweigern, kann ihm die Einlösung des Tickets verwehrt werden. Dies begründet keinen Widerruf des Ticketkaufs.
  3. Sollte ein Inhaber eines personalisierten Tickets sein Ticket auf eine andere Person übertragen wollen, kann er dies über das Online-Portal des Ticket-Partners tun, sofern dies für die jeweilige Veranstaltung gestattet ist. Es fallen ggf. Gebühren an. Details zum Übertragungsprozess finden sich in den jeweiligen FAQ auf den Internetseiten der Veranstaltung.
  4. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Veranstaltungstickets ist nicht gestattet.
  5. Die Veranstaltungstickets dürfen nicht zu einem höheren Preis, als dem aufgedruckten Ticketpreis privat veräußert werden.
  6. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Das Veranstaltungsticket verliert seine Gültigkeit.

Preise, Zahlungs- und Lieferbedingungen

  1. Sofern sich aus der Artikelbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle). Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Besucher die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt.
  2. Die Zahlungs- und Liefermöglichkeit/en wird/werden dem Besucher von den Ticket Partnern mitgeteilt.

Jugendschutz

  1. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten und längstens bis 22 Uhr unter den Voraussetzungen des § 5 JuSchG Zutritt zum Veranstaltungsgelände
  2. Personen ab 16 haben längstens bis 24 Uhr unter den Voraussetzungen des § 5 JuSchG Zutritt zum Veranstaltungsgelände. Nach 24 Uhr ist der Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände nur noch in Begleitung einer erziehungsberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person gestattet. Ein entsprechendes Formular, das die Erziehungsbeauftragung darlegt, ist in diesem Zeitraum jederzeit mitzuführen.

Rausch- und Betäubungsmittel

  1. Der Konsum von Alkohol ist nur ab 16 Jahren und nur unter den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes § 9 JuSchG erlaubt.
  2. Rauchen und der Erwerb von Tabakwaren ist Kindern und Jugendlichen nicht gestattet. Die Bestimmungen des § 10 JuSchG sind einzuhalten.
  3. Es gilt das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit.
  4. Bei Zuwiderhandlung ist den Anweisungen des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
  5. Der Konsum und Verkauf von im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes illegaler Substanzen ist grundsätzlich verboten.

Hygienebestimmungen

  1. Es gelten die jeweilige Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayLfSMV) des Landes Bayern sowie die Vorgaben der Bundesrepublik Deutschland. Die genaue Umsetzung kann den Internetseiten der jeweiligen Veranstaltung entnommen werden. Die Besucher verpflichten sich, den gültigen Bestimmungen und den gesetzlichen Vorgaben Folge zu leisten.

Geländeordnung

  1. Den Anweisungen des Veranstalters, sowie seinen Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten.
  2. Das gesamte Gelände, sowie die darauf befindlichen Einrichtungen, wie z.B. die mobilen Toiletten und Waschgelegenheiten, sowie die umliegenden Wiesen, Wälder und Privatgelände sind grundsätzlich sauber zu halten.

Einlass

  1. Der Einlass auf das Veranstaltungsgelände, sowie Park und Campingplatz erfolgt nur mit im Sinne dieser AGBs gültigem Veranstaltungsticket. Das Ticket gilt als eingelöst, wenn der Besucher gegen Vorlage desselben eine Zugangsberechtigung (z.B. ein Einlassbändchen) erhält.
  2. Der Einlass und Wiedereinlass erfolgt nur mit unbeschädigter Zugangsberechtigung, z.B. im Falle eines Zugangsbändchens, wenn dieses unbeschädigt am Arm des Besuchers getragen und am Einlass unaufgefordert vorgezeigt wird.
  3. Es obliegt dem Veranstalter, im Einzelfall die Gültigkeit der Zugangsberechtigung zu kontrollieren.

Mitgebrachte Gegenstände

  1. Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Laserpointern sowie Waffen (z.B. Äxte, Baseballschläger, Motorsägen usw.) ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass dies eine Rückerstattung des Ticketwerts zur Folge hat.
  2. Darüber hinaus ist das Mitbringen und Verwenden von Musikanlagen, die über die gängige Car Hi-Fi-Ausrüstung hinausgehen, untersagt. Das Ordnungspersonal ist berechtigt, mitgebrachte Musikanlagen abzunehmen und für die Dauer des Festivals zu verwahren.
  3. Der Betrieb von Geräten zur Musikwiedergabe ist in der Zeit zwischen 01.00 Uhr und 07.00 Uhr strikt untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Verweis vom Gelände. Ausgenommen ist der Betrieb mit Kopfhörern.
  4. Beim Einlass zum Veranstaltungsgelände findet eine weitere Sicherheitskontrolle statt. Die Security ist befugt, Leibesvisitationen vorzunehmen.
  5. Auf dem Veranstaltungsgelände sind ein(e) 0,5l Plastikflasche bzw. Tetra Pak je Personerlaubt.
  6. Das Mitbringen von professionellen Foto-, Film-, Video- und Digitalkameras, sowie Notebooks und Tablets ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Erlaubt sind einfache Digitalkameras ohne wechselbare Objektive (keine Profiausrüstung, keine Filmkameras), sowie das privat genutzte Smartphone.
  7. Die digitale oder nicht digitale Verbreitung jedweder Aufnahme ist vollständig untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt.
  8. Das Verteilen von Flyern, Promo-CDs, Gratisproben, usw. ist auf dem kompletten Festivalgelände ohne schriftliche Erlaubnis verboten. Der Verkauf und das Feilbieten von Waren (auch Lebens- und Genussmittel) aller Art sind auf dem gesamten Gelände strikt untersagt.

Campingplatz/Parkplatz

  1. Das Campen beim Veranstaltungsort ist nur auf dem als Campingplatz ausgewiesenen Plätzen und nur mit gültiger Zugangsberechtigung genehmigt. Den dafür abgestellten Ordnungskräften ist unbedingt Folge zu leisten.
  2. Das Campen auf den umliegenden Wiesen und Wäldern bzw. Privatgeländen ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen muss mit einer Anzeige der jeweiligen Besitzer der Flächen gerechnet werden.
  3. Die Öffnungszeiten/Schließungszeiten des Campingplatzes kann den Internetseiten der Veranstaltung entnommen werden. Der Besucher hat sein Fahrzeug so abzustellen und ein eventuelles Zelt so aufzubauen, dass eine Behinderung der Einsatzkräfte ausgeschlossen ist und eine Zufahrt zu den sanitären Anlagen jederzeit möglich ist. Flucht- und Rettungswege sind ausnahmslos jederzeit freizuhalten.
  4. Beachtet der Besucher diese Vorschriften nicht, so ist der Veranstalter berechtigt, falsch abgestellte Fahrzeuge durch geeignete Maßnahmen auf Kosten und Risiko des Besuchers zu beseitigen.
  5. Offenes Feuer ist generell untersagt. Das Grillen in geeigneten Feuerwannen ist erlaubt, wenn diese nicht direkt auf dem Boden stehen.
  6. Das Graben von Löchern jeglicher Art in den Wiesen oder sonstige mutwillige Beschädigung ist generell untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Verweis vom Festivalgelände und es muss mit einer Anzeige der jeweiligen Grundstücksbesitzer gerechnet werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht nicht.
  7. Aggregate zur Stromerzeugung sind nicht gestattet. Das Sicherheitspersonal ist berechtigt diese für die Dauer der Veranstaltung einzuziehen.
  8. Glasflaschen oder Glasbehälter ist auf dem gesamten Veranstaltungsgelände, sowie Park- und Campinggelände, nicht gestattet.

Müll

  1. Bei Veranstaltungen mit Camping o.ä. werden Müllsäcke kostenlos am Ticketkontrollpunkt ausgehändigt. Der Müll kann zu den jeweiligen Zeiten an den Müllabgabestationen abgegeben werden. Detaillierte Informationen finden sich auf der Internetseite der Veranstaltung oder in den Veranstaltungsprogrammen und Flyern.
  2. Jedwede Entsorgung von Sperrmüll oder sonstigen Großmengen ist untersagt und wird zur Anzeige gebracht.
  3. Umweltschutz und das Vertrauen der Eigentümer der Veranstaltungsstätten stehen im Fokus des Veranstalters. Die Besucher verpflichten sich, ihr Areal auf dem Veranstaltungsgelände, sowie auf dem Park- und Campingplatz so zu hinterlassen, wie sie es vorgefunden haben.

Haustiere und Nutztiere

  1. Das Mitbringen von Haustieren oder Nutztieren ist generell unerwünscht, auf dem Veranstaltungsgelände ist es untersagt.

Haftungsausschluss

  1. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der einzelnen Darbietungen.
  2. Bei Musikveranstaltungen kann auf Grund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Es wird den Besuchern empfohlen, geeignete Gehörschutzmaßnahmen zu ergreifen. Kinder unter 14 Jahren sind verpflichtet gehörschützenden Kopfhörer auf dem Veranstaltungsgelände zu tragen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für etwaige Hörschäden.
  3. Das Abstellen und Parken des KFZ erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.
  4. Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.
  5. Der Veranstalter haftet nicht für auf dem Veranstaltungsgelände, sowie auf dem Parkplatz und Campingplatz verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände.